Anwendergesundheit & -sicherheit

DER SICHERHEIT VERPFLICHTET

Nachhaltige Produkte – das bedeutet für uns auch: Sicherheit für unsere KundInnen. Nur wenn die Gesundheit der AnwenderInnen gewährleistet ist, können wir „Hygiene zum Wohlfühlen“ erreichen. Ob im Kindergarten, im Hotel oder im Pflegeheim: Wir sind der Sicherheit und dem Wohlbefinden der Menschen verpflichtet.

RELEVANZ & AUSWIRKUNGEN GRI 103-1

Reinigungs- und Hygieneprodukte für den gewerblichen Gebrauch haben hohe Erwartungen an Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfüllen. Eine Reihe der dafür verwendeten Rohstoffe kann, vor allem in konzentrierter Form, potenziell gesundheitsgefährdend sein. 

HerstellerInnen und HändlerInnen können durch eine gezielte Auswahl von Rohstoffen bzw. Waren und durch Informationen mögliche negative Auswirkungen auf AnwenderInnen und die Anwendungsumgebung ausschließen oder zumindest minimieren. 

Obwohl die gesetzlichen Auflagen in diesem Bereich schon hoch sind, können verantwortungsbewusste Unternehmen darüber hinaus noch aktiv Schritte für ein sicheres Produktportfolio und eine nutzerfreundliche, umfassende Informationspolitik setzen.

 

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HERANGEHENSWEISE & LEISTUNG GRI 103-2, 416-1, 417-1

hollu verarbeitet Lösemittel, Laugen, Säuren und andere chemische Stoffe zu hochwertigen Reinigungsmitteln für den gewerblichen Gebrauch. Die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen, etwa bei der Kennzeichnung der Produkte, ist für uns selbstverständlich. Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer KundInnen gehen wir jedoch über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus.

Wir prüfen alle verwendeten Inhaltsstoffe auf ihre Gesundheitsauswirkungen und setzen – unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit – nur Stoffe mit möglichst geringem Gefahrenpotenzial ein. Unsere F&E-Aktivitäten zielen darauf ab, die Rezepturen bei gleichbleibender Qualität so zu verändern, dass die Zahl der kennzeichnungspflichtigen Produkte stetig sinkt. Bei schädlichen oder im Verdacht stehenden Stoffen suchen wir nach Alternativrohstoffen. Ist dies nicht möglich, versuchen wir, die Vermarktung dieser Produkte zu begrenzen und nicht zu bewerben.

Kennzeichnungspflichtige Produkte

Die EU-Verordnung CLP regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Für hollu-Produkte ist vor allem die sogenannte „H300-Reihe“ zur Kennzeichnung von Produkten mit Gesundheitsgefahren relevant. Mögliche Gefahren, die von unseren Produkten ausgehen und daher zur Kennzeichnungspflicht führen, sind etwa Gesundheitsschäden bei Hautkontakt oder beim Einatmen. 

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Anteil der kennzeichnungspflichtigen Eigenerzeugnisse

Die mehr als 1.200 hollu-Produkte basieren auf 475 Rezepturen. Alle Zahlen zur Kennzeichnungspflicht beziehen sich auf diese Rezepturen. 44 Rezepturen (9 Prozent) sind nicht kennzeichnungspflichtig, weitere 14 (3 Prozent) sind zu kennzeichnen, aber nicht aufgrund von Gesundheitsgefahren. Damit ergibt sich ein Anteil von 88 Prozent aller Rezepturen (417), die potenzielle Gesundheitsgefahren aufweisen. Davon sind 16 Rezepturen nach EUH208 (entspricht H317) einzustufen, der Rest nach anderen H-Sätzen der H300-Reihe.

Anteil kennzeichnungspflichtiger Rezepturen:

 

Wir achten bei der Kennzeichnung auf gute Sichtbarkeit und bei Gefahrenhinweisen auf Verständlichkeit – auch über Piktogramme. Ein weiterer Beitrag zur Anwendersicherheit sind von uns entwickelte Dosierlösungen, die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien bieten und Fehldosierungen verhindern. Der dadurch reduzierte Verbrauch trägt auch zu Kosteneinsparungen und Ressourcenschonung bei.

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Produktinformation

hollu informiert transparent und umfassend über die sichere Verwendung seiner Produkte. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen werden für alle unsere Produkte erstellt, auch wenn dies gesetzlich nicht gefordert wäre. Darüber hinaus stellt hollu Produktinformationsblätter, Packungsbeilagen und individuelle Reinigungspläne zur Verfügung. Das alles dient auch dazu, dass unsere KundInnen ihrer Informationspflicht gegenüber den MitarbeiterInnen beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen gut nachkommen können. 

Wir halten die Informationen zu unseren Produkten stets auf dem aktuellen Stand und nehmen neue Erkenntnisse zeitnah in die Risikobewertungen auf. Bei neuen Erkenntnissen, die gemäß REACH im Stoffsicherheitsbericht berücksichtigt werden müssen, passen wir unsere Risikobewertungen und unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend an.

Für einzelne Reinigungsdienstleistungen werden entsprechend der Materialanforderung und der zu erzielenden bzw. geforderten Reinigungsleistung folgende Parameter in einer Systemdokumentation dargestellt und definiert:

hollu setzt zur sorgfältigen Information von KundInnen und AnwenderInnen auf eine umfassende Systemdokumentation. Diese sichert durch die klare und eindeutige Darstellung der Verwendung eines Systems – im Sinne von Chemie, Arbeits- und Betriebsmitteln, Methodik bzw. auch der relevanten gesetzlichen Vorgaben – die sichere Verwendung durch hollu-MitarbeiterInnen und AnwenderInnen bei den KundInnen.

Durch eine Bebilderung der Arbeitsschritte in der Systemdokumentation wird den NutzerInnen zusätzlich ein Tool der Visualisierung bereitgestellt. Damit können wir unsere KundInnen auch nonverbal gut informieren.

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ZIELE GRI 103-2

GEPLANTE MASSNAHMEN GRI 103-2