
Zu den bereits bestehenden gesetzlichen Anforderungen erlegt der Gesetzgeber mit Mai 2018 den Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine erweiterte Sorgfaltspflicht im Umgang mit Daten auf. Neben den internen Prozessen haben sie sich auch für den Fall von Manipulationen oder Datenpannen zu rüsten.

