
Berichtsgrenze
Berichtslegende Organisation ist die hollu Systemhygiene GmbH. Die Berichtsgrenze umfasst den Hauptsitz und zugleich Produktionsstandort in Zirl sowie alle sechs Vertriebsniederlassungen in Österreich. Sofern einzelne Daten und Informationen von dieser Berichtsgrenze abweichen, ist das an entsprechender Stelle im Bericht vermerkt.
Unser einziges Tochterunternehmen, die hollu International GmbH mit Sitz in Leifers (Südtirol), ist in den quantitativen Daten nicht enthalten. Das liegt daran, dass über die erfolgreiche Validierung der EMAS-Umwelterklärung das Österreichische Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus entscheidet.
Eine länderübergreifende Validierung durch das Ministerium ist nicht möglich. Der bürokratische Aufwand für eine separate Validierung unseres Tochterunternehmens durch die italienischen Behörden wurde bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Ressourcengründen nicht in Angriff genommen. Die hollu International ist ein reines Handelsunternehmen und beschäftigte per Ende des Geschäftsjahres 2017/18 20 MitarbeiterInnen.

Berichtszeitraum und -rhythmus
Das Geschäftsjahr von hollu erstreckt sich von 1. April bis 31. März. Der Berichtszeitraum und Prüfungsumfang der externen Validierung umfasst die Geschäftsjahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18. In den Diagrammen haben wir die Daten weiter zurückreichend aufbereitet und auch das Geschäftsjahr 2014/15 abgebildet.
Wir planen, künftig alle drei Jahre einen Unternehmensbericht dieser Art zu veröffentlichen. Durch die Darstellung von vier Geschäftsjahren ergibt sich bei den Leistungskennzahlen eine zeitliche Überlappung von einem Jahr. Damit hat der/die LeserIn die Möglichkeit, den Bezug zum Berichtszeitraum des Vorberichts herzustellen und bekommt einen zeitlich umfassenderen Überblick über die Entwicklung unseres Unternehmens.

Standards und Vorgaben
Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Sustainability Reporting Standards (Option Kern)* der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt. Darüber hinaus erfüllt er die Vorgaben der EMAS-Verordnung für Umweltberichterstattung und damit die Funktion einer Umwelterklärung.
*Es gibt zwei Optionen, um einen Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards zu erstellen: Option „Kern“ und Option „umfassend“.
Als Unternehmen oder Organisation kann man die Berichts-Option wählen, die am besten auf den Informationsbedarf der Stakeholder zutrifft.
Wir haben uns für die Option „Kern“ entschieden. Das heißt: Unser Bericht muss all jene Informationen enthalten, um die Natur unseres Unternehmens, die wesentlichen Themen und die assoziierten Auswirkungen sowie deren Steuerung verstehen zu können. Die Option „umfassend“ baut auf der Kern-Option auf und verpflichtet zu zusätzlichen Angaben über Strategie, Ethik, Integrität und Führung.
Berichtsinhalt
Der Inhalt des Berichts und die Themen, zu denen hollu seine Managementansätze, Leistungen und Ziele offenlegt, wurden nach den GRI-Prinzipien zur Bestimmung des Berichtsinhalts festgelegt. Detaillierte Informationen dazu finden sich unter Berichtsinhalt und wesentliche Themen.
Prüfung und Bestätigung
Die externe Validierung der EMAS-Umwelterklärung und die Prüfung des gesamten Unternehmensberichts auf Übereinstimmung mit den GRI-Standards wurde von der Quality Austria vorgenommen. Weitere Informationen zur Prüfung und Bestätigung des Berichts finden sich in der Gültigkeitserklärung sowie in der Prüfbescheinigung von Quality Austria.