Abwasser

RICHTIG ENTSORGEN

Wir wollen wie schon bisher alle Abwassergrenzwerte einhalten. Darum behandeln wir einen Teil unseres Abwassers noch im Unternehmen selbst. Für neue Produktionsanlagen planen wir ein Kreislaufkonzept für Wasser und Abwasser.

RELEVANZ & AUSWIRKUNGEN GRI 103-1

Durch den Gebrauch verändert der Mensch das Wasser. So kann es z.B. durch die Abgabe chemischer Stoffe verunreinigt werden. Wenn Wasser in seiner Beschaffenheit so verändert wird, dass es Gewässer zu beeinträchtigen oder zu schädigen vermag, wird es zu Abwasser.

In Österreich hat der Gewässerschutz einen sehr hohen Stellenwert. Die Wassergüte heimischer Flüsse und Seen ist im europäischen Vergleich hoch und das Grundwasser hat im Großteil Österreichs Trinkwasserqualität. Das liegt unter anderem an den strengen gesetzlichen Regelungen zur Abwasserentsorgung und -reinigung.

Bei hollu entsteht das meiste Abwasser in der Produktion, in erster Linie durch den Betrieb der Entsalzungsanlage und im Zuge von Reinigungstätigkeiten. Als sogenannter Indirekteinleiter leitet hollu seine betrieblichen Abwässer in die Ortskanalisation der Gemeinde Zirl. In den Bürogebäuden fällt häusliches Abwasser an, das ebenfalls in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

HERANGEHENSWEISE & LEISTUNG GRI 103-2, 306-1, 306-3

Laut Indirekteinleiterverordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird, dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der Einleitung zu melden. Für hollu besteht diese Meldepflicht dem Abwasserverband Zirl und Umgebung, mit dem das Unternehmen einen Entsorgungsvertrag abgeschlossen hat.

Gemäß diesem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Einleitung unserer betrieblichen Abwässer in folgenden Teilströmen:

  • Teilstrom 1: Produktion von Wasch- & Reinigungsmitteln
  • Teilstrom 2: Tankstelle und Waschplatz
  • Teilstrom 3: Labor und Waschlabor

Für zwei Teilströme sind Vorbehandlungen durch hollu nötig. Im Teilstrom 1 führen wir eine Abwasseraufbereitung mit pH-Einstellung durch, im Teilstrom 2 betreiben wir eine Ölabscheideanlage.

Für alle drei Teilströme sind die Parameter und Grenzwerte, die überprüft und eingehalten werden müssen, exakt definiert. Im Zuge der vorgeschriebenen Fremdüberwachung erfolgen im Teilstrom 1 jährlich zwei Probenahmen, in den Teilströmen 2 und 3 je eine qualifizierte Stichprobe pro Jahr.

Abgesehen von der Grenzüberschreitung bei den lipophilen Stoffen wurde im Berichtszeitraum bei keinem Parameter die zulässige Höchstkonzentration überschritten. Es gab auch keine ungeplanten Abwassereinleitungen oder Leckagen, die zu Emissionen gefährlicher Substanzen in Gewässer, Boden oder Luft geführt hätten.

Leichter Anstieg der Abwassermenge

Neben der Qualität des Abwassers wird auch die Quantität erhoben. Für jeden Teilstrom sind im Entsorgungsvertrag maximale Einleitmengen festgelegt, die einzuhalten sind. Für den Teilstrom 1 ist eine stationäre Abwassermengenmessung vorgeschrieben und installiert. Die Abwassermenge dieses Teilstroms ist mit maximal 50 Kubikmeter pro Tag begrenzt. Dieser Wert wurde im Berichtszeitraum an keinem Tag überschritten. In Summe ist die von hollu erzeugte Abwassermenge in den letzten Jahren gestiegen. Im Geschäftsjahr 2017/18 waren es 5.284 Kubikmeter. Das spezifische Abwasseraufkommen unterliegt nur sehr geringen Schwankungen und lag zuletzt bei 0,53 Kubikmeter je Tonne Produktionsmasse.

Abwasseraufkommen [m3]:

Spezifisches Abwasseraufkommen [m3/t]:

* Das Abwasseraufkommen an den Vertriebsstandorten ist in den Daten nicht enthalten, ist aber aufgrund der vergleichsweise wenigen MitarbeiterInnen vor Ort vernachlässigbar gering.

Trennlinie

ZIELE GRI 103-2

GEPLANTE MASSNAHME GRI 103-2