Abwasser

WASSER SCHÜTZEN

Sauberes Wasser schwindet, gleichzeitig wächst der Wasserbedarf durch Mensch, Landwirtschaft, Energie und Unternehmen. Und deswegen braucht unser Wasser Schutz. Wir wollen, wie schon bisher, alle Abwassergrenzwerte einhalten und behandeln einen Teil unseres Abwassers noch im Unternehmen selbst.

RELEVANZ UND AUSWIRKUNGEN GRI 103-1

Glücklicherweise kann Wasser nie verbraucht werden, sondern nur gebraucht. Abwasser ist gebrauchtes Wasser. Dazu gehören Stoffe wie Lebensmittelreste, Öle, Seifen oder Chemikalien, wie sie im Haushalt aus Waschbecken, Duschen, Badewannen, Toiletten, Waschmaschinen und Geschirrspülern in das Wasser gelangen. Auch Gewerbe und Industrie tragen ihren Teil zum Brauchwasser bei, das gereinigt werden muss.

In Österreich hat der Gewässerschutz einen sehr hohen Stellenwert. Die Wassergüte heimischer Flüsse und Seen ist im europäischen Vergleich hoch und das Grundwasser hat im Großteil Österreichs Trinkwasserqualität. Das liegt unter anderem an den strengen gesetzlichen Regelungen zur Abwasserentsorgung und -reinigung.

 

Bei hollu entsteht das meiste Abwasser in der Produktion, in erster Linie durch den Betrieb der Entsalzungsanlage und im Zuge von Reinigungstätigkeiten. Als sogenannter Indirekt-Einleiter leitet hollu seine betrieblichen Abwässer in die Ortskanalisation der Gemeinde Zirl. In den Bürogebäuden fällt häusliches Abwasser an, das ebenfalls in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

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HERANGEHENSWEISE UND LEISTUNG GRI 103-2, 303-2

Laut Indirekt-Einleiter-Verordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird, dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der Einleitung zu melden. Für hollu besteht diese Meldepflicht beim Abwasserverband Zirl und Umgebung, mit dem das Unternehmen einen Indirekt-Einleiter-Vertrag abgeschlossen hat.

Gemäß diesem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Einleitung unserer betrieblichen Abwässer in folgenden Teilströmen:

  • Teilstrom 1: Produktion von Wasch- & Reinigungsmitteln
  • Teilstrom 2: Tankstelle und Waschplatz
  • Teilstrom 3: Labor und Waschlabor

 

Für zwei Teilströme sind Vorbehandlungen durch hollu nötig. Im Teilstrom 1 führen wir eine Abwasseraufbereitung mit pH-Einstellung durch, im Teilstrom 2 betreiben wir eine Ölabscheideanlage.

Für alle drei Teilströme sind die Parameter und Grenzwerte, die überprüft und eingehalten werden müssen, exakt definiert. Im Zuge der vorgeschriebenen Fremdüberwachung erfolgen im Teilstrom 1 jährlich zwei Probenahmen, in den Teilströmen 2 und 3 je eine qualifizierte Stichprobe pro Jahr.

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Abwassermenge etwas gesunken

Neben der Qualität des Abwassers wird auch die Quantität erhoben. Für jeden Teilstrom sind im Entsorgungsvertrag maximale Einleitmengen festgelegt, die einzuhalten sind. Für den Teilstrom 1 ist eine stationäre Abwassermengenmessung vorgeschrieben und installiert. Die Abwassermenge dieses Teilstroms ist mit maximal 50 Kubikmeter pro Tag begrenzt. Dieser Wert wurde im Berichtszeitraum an keinem Tag überschritten.

Im Durchschnitt lag die Abwassermenge* im Berichtszeitraum bei 5.666 m³ pro Jahr. In den Geschäftsjahren 2020/21 und 2021/22 wurde der Durchschnitt um 7 % bzw. um 3 % unterschritten. Mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2020/21 konnte das spezifische Abwasseraufkommen im Berichtszeitraum kontinuierlich auf derzeit 0,44 m³ je Tonne Produktionsmasse gesenkt werden.

Abwasseraufkommen [m³]:

Spezifisches Abwasseraufkommen [m³/t]:

 

* Das Abwasseraufkommen an den Vertriebsstandorten ist in den Daten nicht enthalten, ist aber aufgrund der vergleichsweise wenigen Mitarbeiter vor Ort vernachlässigbar gering.

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Fabian Walch

Für die Überwachung der Abwassermengen bei hollu ist Fabian Walch hauptverantwortlich – Gruppenleiter Betriebstechnik
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ZIELE UND GEPLANTE MASSNAHMEN GRI 103-2

ZIELE

MASSNAHMEN

hollu Systemhygiene GmbH

Die SDGs als Leitrahmen für hollu

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